Ergänzend, der Vollständigkeit halber, hier noch ein Nachtrag von Herrn Rath, Administrator beim FSG, betreffend die Vereinsstatuten, im Falle einer potentielle Anstelllung einer Person im Bereich Pflegdienste etc., was im Rahmen unseres Gesprächs auch thematisiert wurde.
"Ein Verein hat Rechtspersönlichkeit. Jeder Verein kann Personal einstellen, Vereine sind „herkömmlichen“ Rechtsformen gleichgestellt. Es kann allerdings sein, dass in den Statuten festgehalten ist, dass kein Personal angestellt werden darf. Dann wäre es nur möglich würde man die Statuten ändern".
Protokoll verfasst von Gudrun und Christine
Stromberger
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